Bauamt Feldkirchen-Westerham
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Feldkirchen-Westerham in Feldkirchen-Westerham (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Feldkirchen-Westerham
- Ollinger Str. 10, 83620 Feldkirchen-Westerham
- 08052 17960
- 08052 179618
- bauamt@frasdorf.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:30 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Feldkirchen-Westerham
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Feldkirchen-Westerham
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Feldkirchen-Westerham führt für Feldkirchen-Westerham und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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