Grundbuchamt
Beim Amtsgericht · führt das Grundbuch
Das Grundbuchamt dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse am Grundstück: Wer ist Eigentümer, welche Lasten und Beschränkungen bestehen (z. B. Wege- oder Wohnrechte), und welche Hypotheken oder Grundschulden sind eingetragen.
Dokumente
- Grundbuchauszug Abteilung I (Eigentümer)
- Abteilung II (Lasten und Beschränkungen)
- Abteilung III (Hypotheken, Grundschulden)
Gut zu wissen
Einsicht nur mit berechtigtem Interesse (z. B. als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht, Notar). In Bayern werden hier auch Baulasten als Dienstbarkeit gesichert.
