Kurz gesagt
Ein Katasterauszug ist der Oberbegriff für die Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster. Gemeint ist meist die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) - die maßstabsgetreue Karte Ihres Flurstücks mit Grenzen, Gemarkung, Flur und Fläche. Bei GrundEngine rufen Sie diese Daten sofort online ab, aufbereitet aus den amtlichen Geoportalen der Bundesländer, ab 9,90 € netto. Für rechtsverbindliche Zwecke - Bauantrag, Notartermin, Grenzstreit - brauchen Sie dagegen den beglaubigten Auszug vom Katasteramt.
Begriffe sortiert
Katasterauszug, Flurkarte, Liegenschaftskarte - was ist was?
Die Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, und selbst Behörden nennen dasselbe Dokument je nach Bundesland anders. Diese Übersicht sortiert es:
Katasterauszug
Oberbegriff - Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
Der grafische Teil
bei GrundEngine erhältlich
Die Karte mit Flurstücksgrenzen, Gebäuden und Nummern.
Heißt auch
Alle vier meinen dasselbe Dokument.
Der beschreibende Teil
nur beim Katasteramt
Die Textauskunft mit Eigentümerangaben, Nutzungsart und Buchungsdaten.
Heißt auch
Enthält personenbezogene Daten - Auskunft nur mit berechtigtem Interesse.
Wer online „Katasterauszug" sucht, meint fast immer den grafischen Teil - also die Liegenschaftskarte.
Ehrlicher Vergleich
Katasteramt oder GrundEngine?
Beides hat seine Berechtigung. Entscheidend ist, wofür Sie das Dokument brauchen - die Zeilen, in denen das Amt gewinnt, stehen deshalb mit drin.
| GrundEngine | Katasteramt | |
|---|---|---|
| Preis | ab 9,90 € netto | je nach Bundesland ca. 15-60 € |
| Verfügbarkeit | sofort als PDF | Tage bis Wochen |
| Aufwand | Adresse eingeben | Antrag, teils Termin vor Ort |
| Rechtsverbindlich | nein | ja, mit Dienstsiegel |
| Vorschau vorab | kostenlos | nein |
| Eigenes Logo möglich | ja | nein |
| Eigentümerangaben | nein | ja, bei berechtigtem Interesse |
| Öffnungszeiten | rund um die Uhr | Verwaltungszeiten |
Wann Sie zum Katasteramt müssen
Für Bauantrag, Baugenehmigung, Notartermin, Grundstücksteilung oder Grenzstreitigkeiten verlangen die Stellen einen amtlich beglaubigten Auszug mit Dienstsiegel. Den stellt ausschließlich das zuständige Katasteramt aus - unsere Dokumente ersetzen ihn nicht.
Zuständiges Katasteramt findenInhalt
Was steht in Ihrem Katasterauszug?
Flurstücksgrenze
Der katastermäßige Grenzverlauf zu den Nachbarflurstücken.
Gebäude
Bebauung mit Umriss, wie im Kataster geführt.
Flurstücksnummer
Zähler und Nenner, hier 45/2.
Schematische Darstellung - Ihr tatsächlicher Kartenausschnitt richtet sich nach der gewählten Adresse.
Flurstückskennzeichen
Die bundesweit eindeutige Kennung, z. B. 15048300900112.
Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer
Die drei Angaben, die Notar, Bauamt und Bank für die Zuordnung verlangen.
Amtliche Fläche
Die im Kataster geführte Grundstücksfläche in Quadratmetern.
Grenzverlauf mit Kantenlängen
Die Geometrie des Flurstücks, jede Kante in Metern bemaßt.
Tatsächliche Nutzung
Nutzungsart nach ALKIS, etwa Wohnbaufläche oder Land- und Forstwirtschaft.
Lage, Gemeinde, Kreis
Adresse beziehungsweise Straßenlage sowie die administrative Einordnung.
Stand der Daten
Das Datum des zugrunde liegenden Datenbestands - offen ausgewiesen.
Datenquelle und Lizenz
Das Geoportal des Bundeslandes und die Lizenz dl-de/by-2.0 in der Fußzeile.
Preise
Was kostet ein Katasterauszug?
Beim Katasteramt kostet ein Auszug je nach Bundesland und Format meist zwischen 15 und 60 €, dazu kommt die Bearbeitungszeit. Die Gebühren legt jedes Land selbst fest - fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Amt nach.
Flurstücksgeometrie
9,90 €
netto, einmalig
Grenzgeometrie mit Bemaßung - für Exposé, CAD und erste Planung.
Liegenschaftskarte
14,90 €
netto, einmalig
Der klassische Kartenauszug mit Flurstücksnummer, Gemarkung, Flur und Fläche.
Premium-Dossier
24,90 €
netto, einmalig
Alles gebündelt inkl. Bodenrichtwert, Lage, Ämtern und Standortanalyse.
Adresse eingeben, Flurstück ansehen - erst danach entscheiden Sie. Ohne Anmeldung.
Woher unsere Daten stammen
Wir arbeiten mit den amtlichen Open-Data-Geoportalen der Bundesländer (Lizenz dl-de/by-2.0) sowie OpenStreetMap und bereiten diese Daten privatwirtschaftlich auf. Die Dokumente sind damit kein amtlich beglaubigter Katasterauszug und ersetzen einen solchen nicht. Die Datenbestände der Länder werden in der Regel in größeren Zeitabständen aktualisiert. Für Exposé, Finanzierungsgespräch, Planung und erste Prüfung ist das die schnellere und günstigere Lösung - für rechtsverbindliche Zwecke führt der Weg über das Katasteramt.
Häufige Fragen zum Katasterauszug
Ein Katasterauszug ist eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster, dem amtlichen Verzeichnis aller Grundstücke in Deutschland. Er besteht aus einem grafischen Teil (die Liegenschaftskarte, auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) und einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch beziehungsweise Flurstücksnachweis). Umgangssprachlich meint "Katasterauszug" fast immer den grafischen Teil.
