Bauamt Garmisch-Partenkirchen
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Garmisch-Partenkirchen in Garmisch-Partenkirchen (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Garmisch-Partenkirchen
- Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
- 08821 9100
- 08821 9103001
- rathaus@gapa.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 13:00 |
| Dienstag | 08:00 - 13:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 13:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 13:00, 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 13:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Garmisch-Partenkirchen
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Garmisch-Partenkirchen
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Garmisch-Partenkirchen führt für Garmisch-Partenkirchen und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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