Bauamt Rott am Inn
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Rott am Inn in Rott am Inn (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Rott am Inn
- Kaiserhof 3, 83543 Rott am Inn
- 08039 90680
- 08039 906899
- info@rottinn.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00, 14:00 - 17:00 |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Rott am Inn
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Rott am Inn
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Rott am Inn führt für Rott am Inn und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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