Bauamt Schirnding
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Schirnding in Schirnding (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Schirnding
- Hauptstr. 5, 95706 Schirnding
- 09233 771128
- 09233 771138
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Schirnding
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Schirnding
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Schirnding führt für Schirnding und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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