Bauamt Spiegelau
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Spiegelau in Spiegelau (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Spiegelau
- Konrad-Wilsdorf-Str. 5, 94518 Spiegelau
- 08553 96000
- 08553 960055
- bauamt@spiegelau.bayern.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 11:45, 13:45 - 16:00 |
| Dienstag | 08:00 - 11:45, 13:45 - 16:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 11:45, 13:45 - 16:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 11:45, 13:45 - 16:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Spiegelau
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Spiegelau
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Spiegelau führt für Spiegelau und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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