Bauamt Sünching
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Sünching in Sünching (Bayern): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Sünching
- Schulstraße 26, 93104 Sünching
- 09480 938014
- 09480 938020
- poststelle@vg-suenching.de
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Sünching
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Sünching
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Sünching führt für Sünching und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt. Baulasten werden über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (Abteilung II) gesichert - zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht.
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