Bauamt Schloß Holte-Stukenbrock
Zuständige Bauaufsichtsbehörde Bauamt Schloß Holte-Stukenbrock in Schloß Holte-Stukenbrock (Nordrhein-Westfalen): Anschrift, Kontakt, Öffnungszeiten - hier beantragen Sie die Baulastenauskunft. Flurstück und Liegenschaftskarte direkt online.
Anschrift & Kontakt
- Bauamt Schloß Holte-Stukenbrock
- Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- 05207 8905403
- 05207 8905541
- Offizielle Webseite
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00, 13:30 - 17:30 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |
Angaben ohne Gewähr. Bitte vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Lage des Bauamts Schloß Holte-Stukenbrock
Ungefähre Lage nach amtlicher Anschrift. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende.
Baulastenauskunft in Schloß Holte-Stukenbrock
Die untere Bauaufsichtsbehörde Bauamt Schloß Holte-Stukenbrock führt für Schloß Holte-Stukenbrock und Umgebung das Baulastenverzeichnis. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Abstandsflächen, Zuwegung, Stellplätze), die nicht im Grundbuch stehen - für die Bewertung der Bebaubarkeit eines Grundstücks aber entscheidend sind. Eine Baulastenauskunft erhalten berechtigte Personen auf Antrag bei dieser Behörde.
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