Gemarkung, Flur und Flurstück finden
Kurz erklärt
Die drei Angaben stehen im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag und im Grundsteuerbescheid. Kennen Sie nur die Adresse, ermitteln Sie sie über das Geoportal Ihres Bundeslandes oder direkt über GrundEngine.
Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bilden zusammen die eindeutige Kennung Ihres Grundstücks im Liegenschaftskataster. Notar, Bauamt und Bank verlangen in der Regel alle drei - eine Adresse allein reicht ihnen nicht, weil sie sich ändern kann und mehrere Flurstücke dieselbe Anschrift haben können.
Am schnellsten finden Sie die Angaben in Unterlagen, die Sie vermutlich schon haben: im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag, in der Teilungserklärung oder im Grundsteuerbescheid. Dort stehen sie meist gebündelt im Bestandsverzeichnis.
Haben Sie keine Unterlagen zur Hand, führt der Weg über die Geodaten. Jedes Bundesland betreibt ein eigenes Geoportal mit Flurstückssuche - sie heißen je nach Land unterschiedlich, etwa TIM-online, BayernAtlas, Geoportal Hessen oder GeoSN. Die Bedienung unterscheidet sich deutlich, und nicht jedes Portal erlaubt die Suche nach Adresse.
Bei GrundEngine geben Sie die Adresse ein: Das passende Flurstück wird auf der Karte hervorgehoben, Gemarkung, Flur und Nummer erscheinen dazu. Die Flurstücksnummer sehen Sie bereits in der kostenlosen Vorschau, bevor Sie ein Dokument kaufen.
Ein Hinweis zur Schreibweise: Die Flurstücksnummer wird oft als Bruch angegeben, etwa 45/2. Der Zähler ist die ursprüngliche Nummer, der Nenner entsteht bei einer Teilung des Grundstücks.
Zuletzt geprüft: Juli 2026
