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Grundbuchauszug beantragen: So geht es

Kurz erklärt

Einen Grundbuchauszug beantragen berechtigte Personen (Eigentümer, Notare, Kaufinteressenten mit Vollmacht) beim zuständigen Grundbuchamt - schriftlich, online oder vor Ort. Benötigt werden die Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder die Grundbuchblattnummer.

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Den Antrag stellt man mit Angabe von Eigentümer und/oder den Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) bzw. der Grundbuchblattnummer.

Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse: Eigentümer, Erben, Notare, Gläubiger oder Kaufinteressenten mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers. Ein einfacher Auszug ist günstig, ein beglaubigter kostet mehr.

GrundEngine hilft bei der Vorbereitung: Finden Sie das zuständige Grundbuchamt mit Adresse und Öffnungszeiten und ermitteln Sie die nötigen Flurstücksdaten (Gemarkung, Flur, Nummer) zu Ihrer Adresse.

Zuletzt geprüft: Juni 2026

Das zuständige Grundbuchamt für eine Adresse finden.

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